Kaiser Friedrich III. teilt den Äbten der Klöster Niederaltaich, Weihenstephan und Mallersdorf sowie Johann von Duchis, Dr. iur. utr., Propst von Brixen, mit, daß er bereits vor einiger Zeit in einem Schreiben an den Papst [Sixtus IV.] dagegen protestiert habe, das Kloster St. Emmeram in Regensburg, das on mittel ihm und dem heiligen Reich zugehöre und unterworfen sei, durch den Bischof Sixtus von Freising und die Äbte der Klöster Ebersberg und Tegernsee visitieren zu lassen, worauf der Papst die Visitation abgestellt habe. Nun sei ihm berichtet worden, daß der Papst auf unzimlich anruffen eines gewissen Mönches Sebald [Gutkauf] erneut eine Visitation des Klosters zugelassen und ihnen diese befohlen habe, sofern sie dem Römischen Kaiser als Vogt gefällig sei. Da aber das betroffene Gotteshaus sowohl von der römischen Kurie als auch vom heiligen Reich durch Privilegien von solcher frömbd ungewonlich visitacion befreit sei, habe er dem dazu allein befugten Bischof von Regensburg [Heinrich] befohlen (siehe Urkunde vom 20. Juli 1477, Nr. 2074), die Visitation, falls eine solche erforderlich sei, vorzunehmen. Er gebietet ihnen daher bei Vermeidung seiner und des Reichs schwerer Ungnade, als päpstliche Kommissare jegliche Form der Visitation des Klosters zu unterlassen und die Privilegien des Klosters zu achten.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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