Papst Innozenz [III.] erteilt dem gesamten Klerus den Befehl, Kl. Salem sowie alle übrigen Zisterzienserklöster, die laut Privilegien der päpstlichen Vorgänger und seiner selbst niemandem von den mit eigener Hand und eigenen Kosten bebauten "novalibus et aliis terris" den Zehnten zu reichen brauchen, in der Geltendmachung dieses Privilegs zu schützen und Zuwiderhandelnde mit genannten Strafen zu belegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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