Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er in der Streitsache zwischen Kraft VI. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften graven von Hoenloe) einerseits und Bürgermeistern und Rat zu Speyer andererseits eine Rachtung aufgerichtet hat. Demnach sollten der Graf und seine Erben an die von Speyer die 1.000 Gulden, die der Stadt Heilbronn um 50 Gulden Gülte verschrieben worden waren, binnen fünf Jahren, namentlich unter Zahlung von 200 Gulden unverzinsten Geldes (on gült) jährlich, ausrichten. Sobald Speyer das Hauptgeld erhalten hat, sollen der Hauptbrief von 50 Gulden Gülte auf der Stadt Heilbronn herausgegeben und alle Streitigkeiten abgestellt werden. Der Pfalzgraf bekennt weiter, dass er zum Vollzug der Einigung und mit Bewilligung der Stadt Speyer die Schuld von 1.000 Gulden übernommen hat, wobei die Summe mit den 400 Gulden Schirmgeld, die Speyer an ihn gibt, verrechnet werden soll. Bis einschließlich des Jahres 1484 soll Speyer deswegen jährlich zu Weihnachten 200 Gulden an ihn geben. Der Pfalzgraf quittiert der Stadt mit dem vorliegenden Brief und sagt sie seiner Forderungen ledig, sofern das Geld wie vereinbart entrichtet wird. Nach dem Jahre 1484 und der Entrichtung der 1.000 Gulden soll die Stadt wieder das Schirmgeld wie bisher ausrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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