Nach Auslösung von Schloss und Amt Saaleck durch den Abt des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] wird Amalia von Hutten laut einer im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag erlaubt, das Schloss noch bis zum 22. Februar 1498 zu bewohnen.

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Staatsarchiv Würzburg
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