Die Äbtissin Beatrix von Essen bekundet: Vor ihr ist der Essener
Glöckner Heinrich erschienen und hat der Küster-in seine gesamte bewegliche
und unbewegliche Habe zu Wachszinsenrecht geschenkt und durch Schenkung
unter Leb-enden den Damenkonvent als Erben aller seiner Güter eingesetzt,
behält sich aber zu Lebzeiten den Nießbrauch vor. Ferner stiftet er für sich
und seine Verwandte (neptis) Hilla 6 Schillinge von einem Haus in der Stadt,
gen. vor dem Markete, zum Jahrgedächtnis, welche jährlich gez-ahlt werden. -
Zeugen: angekündigt (Presentibus), aber nicht einget-ragen. - Es siegelt die
Ausstellerin. Datum et actum a.d. 1306, in die beati Martini
confessoris.