Michel Huober, Ammann zu Inhart, bekundet, daß vor ihm, als er zu Einhart an gewöhnlicher Gerichtstatt das Gericht besetzt hatte, Hans Krieg, derzeit Müller zu Einhart, und seine ehel. Hausfrau Anna erschienen und durch ihren Fürsprech Ulrich Sluecken fragen Meßen, wie sie dem Hans Müller von Richenbach, dem sie um 40 rhein. Gulden die Mühle zu Einhart verkauft hätten, die Mühle in rechtlich unanfechtbarer Weise übergeben könnten. Nach Umfrage wird zu Recht erkannt, daß sie die Mühle vor Gericht mit Hand und Mund auflassen könnten, daß ihm jedoch die Nutzung bis Martini zustehen soll, damit er die Frucht von den Äckern ernten könne. Auf die weitere Umfrage des Hans Müller von Richenbach, vorgebracht durch seinen Fürsprech Cuonrat Suomerlob, ob man ihm eine Urkunde darüber geben, we sie ausstellen und wer sie besiegeln solle, wurde zu Recht erkannt, daß ihm von den Fürsprechen eine Urkunde ausgestellt und diese vom Ammann besiegelt werden sollte; falls dieser aber kein Siegel habe, so solle es der tun, "der den stab besetzte und entsatzte"

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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