Bitte der Vorsteher der Strumpfweber Hauptlade, dass denen dahin geteilten Handelsleuten, sowohl ihre vorrätige ausländische Strumpfware unter einem Taler wert, als auch halbige künftig hin an dergleichen Ware in diesem Wert von denen Strumpfwebern im Land zum Wiederverkauf erhandeln würde, bezeichnet oder gestempelt werden sollen. Ludwigsburg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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