Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Thimme, Prof. Dr. Wilhelm (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1897 - 1960
Wilhelm Thimme, * 14.1. 1879 in Lohe (b. Nienburg), + 18.1. 1966 in Bad Oeynhausen, war seit 1911 ev. Pfarrer in Iburg (Hannover); daneben habilitierte er sich 1918 an der Universität Münster über einen Bereich der praktischen Theologie und nahm anschließend verschiedene Lehraufträge wahr: 1919 PDoz an der Ev.-theol. Fakultät der Universität Münster, dort 1927 ao. Prof. u. 1939 apl. Prof. In Münster war Thimme als Lehrbeauftragter für Systematische Theologie und Religionspsychologie tätig. Weiter reichende Bedeutung erlangte Thimme durch seine intensive Beschäftigung mit Leben und Werk von Augustinus. Der Nachlass war Bestandteil des Nachlasses seines Sohnes Präses Dr. Hans Thimme (Best. 3.42), wurde aber wegen seiner Eigenständigkeit ausgegliedert. Die 49 Einheiten umfassen einen Zeitraum von 1897 bis 1960 und spiegeln v.a. die wissenschaftliche Tätigkeit von Wilhelm Thimme. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 3.43 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.43 Nr. ...".Werke: Übersetzungen: Aurelius Augustinus, Bekenntnisse, Confessiones. Vollst. Ausg. eingel. u. übers. v. W. Th., (= Bibl. der Alten Welt. Reihe Antike u. Christentum), Zürich/Stuttgart 1950; Aurelius Augustinus, Vom Gottesstaat, De civitate Dei. Vollst. Ausg., Eingel. u. übertr. v. W. Th., (= Bibl. der Alten Welt. Reihe Antike u. Christentum), Bd. 1-2, Zürich 1955, 21978 sowie Stuttgart (Reclam) 1967; Augustinus, Theol. Frühschrr., Vom freien Willen, Von der wahren Religion, De libero arbitrio, De vera religione, Übers. u. erl. v. W. Th., (Textum latinum recensuit Guilelmus Green). (= Bibl. der Alten Welt. Reihe Antike u. Christentum), Zürich/Stuttgart 1962. - Arbeiten über Augustinus: Literarisch-ästhetische Bemerkungen zu den Dialogen Augustins, in: Zschr. f. KG 29 (1908), 1-21; Augustins erster Entwurf einer metaphysischen Seelenlehre, Berlin 1908; Augustins geistige Entwicklung in den ersten Jahren nach seiner »Bekehrung«, 386-391, (= Neue Studien z. Gesch. der Theol. u. der Kirche, 3), Berlin 1908; Augustin, Ein Lebens- u. Charakterbild auf Grund seiner Briefe, Göttingen 1910; Augustins Selbstbildnis in den Konfessionen, (= Religionspsychologie, Beihh. z. Ztschr. f. Religionspsychologie, Heft 2), Gütersloh 1929. - Sonstige Arbeiten: Der hl. Krieg wider den inneren Feind, in: Predigtbibl., 14. Reihe, 4. Heft, Göttingen (o. J.); Eros im Neuen Testament, in: Verbum Dei manet in aeternum, Eine Festschr. f. Prof. D. Otto Schmitz zu seinem 70. Geb., hg. v. Werner Foerster, Witten 1953, 103-116; Zum Problem der christlichen Ethik, in: Glaube u. Ethos, Festschr. f. Prof. D. Dr. Georg Wehring z. 60. Geb., hg. v. Rudolf Paulus, Stuttgart 1940, 152-176.Lit.: (Zum Lebenslauf Th.s: HStA Düsseldorf: NW 5, Nr. 866). - Kürschners Deutscher Gelehrten Kalender 10 (1966) 2490 u. 2829; - Ev. Kirchenlexikon, Reg., Bd. 4. Göttingen 1961, Sp. 849; - Robert Stupperich, Die ev.-theol. Fak. der Univ. Münster, in: Heinz Dollinger (Hrsg.), Die Univ. Münster 1780-1980, Münster 1980, 241-253; - Manfred Jacobs, Die ev.-theol. Fak. der Univ. Münster 1914-1933, in: Wilhelm H. Neuser (Hrsg.), Die Ev.-Theol. Fak. Münster 1914-1989, (= Unio u. Confessio, 15), Bielefeld 1991, 42-71.aus: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Band XI, Autor: Achim KrümmelBielefeld, im Dezember 2008Wolfgang Günther
Form und Inhalt: Wilhelm Thimme, * 14.1. 1879 in Lohe (b. Nienburg), + 18.1. 1966 in Bad Oeynhausen, war seit 1911 ev. Pfarrer in Iburg (Hannover); daneben habilitierte er sich 1918 an der Universität Münster über einen Bereich der praktischen Theologie und nahm anschließend verschiedene Lehraufträge wahr: 1919 PDoz an der Ev.-theol. Fakultät der Universität Münster, dort 1927 ao. Prof. u. 1939 apl. Prof. In Münster war Thimme als Lehrbeauftragter für Systematische Theologie und Religionspsychologie tätig. Weiter reichende Bedeutung erlangte Thimme durch seine intensive Beschäftigung mit Leben und Werk von Augustinus.
Der Nachlass war Bestandteil des Nachlasses seines Sohnes Präses Dr. Hans Thimme (Best. 3.42), wurde aber wegen seiner Eigenständigkeit ausgegliedert. Die 48 Einheiten umfassen einen Zeitraum von 1897 bis 1960 und spiegeln v.a. die wissenschaftliche Tätigkeit von Wilhelm Thimme.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 3.43 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.43 Nr. ...".
Werke: Übersetzungen: Aurelius Augustinus, Bekenntnisse, Confessiones. Vollst. Ausg. eingel. u. übers. v. W. Th., (= Bibl. der Alten Welt. Reihe Antike u. Christentum), Zürich/Stuttgart 1950; Aurelius Augustinus, Vom Gottesstaat, De civitate Dei. Vollst. Ausg., Eingel. u. übertr. v. W. Th., (= Bibl. der Alten Welt. Reihe Antike u. Christentum), Bd. 1-2, Zürich 1955, 21978 sowie Stuttgart (Reclam) 1967; Augustinus, Theol. Frühschrr., Vom freien Willen, Von der wahren Religion, De libero arbitrio, De vera religione, Übers. u. erl. v. W. Th., (Textum latinum recensuit Guilelmus Green). (= Bibl. der Alten Welt. Reihe Antike u. Christentum), Zürich/Stuttgart 1962. - Arbeiten über Augustinus: Literarisch-ästhetische Bemerkungen zu den Dialogen Augustins, in: Zschr. f. KG 29 (1908), 1-21; Augustins erster Entwurf einer metaphysischen Seelenlehre, Berlin 1908; Augustins geistige Entwicklung in den ersten Jahren nach seiner »Bekehrung«, 386-391, (= Neue Studien z. Gesch. der Theol. u. der Kirche, 3), Berlin 1908; Augustin, Ein Lebens- u. Charakterbild auf Grund seiner Briefe, Göttingen 1910; Augustins Selbstbildnis in den Konfessionen, (= Religionspsychologie, Beihh. z. Ztschr. f. Religionspsychologie, Heft 2), Gütersloh 1929. - Sonstige Arbeiten: Der hl. Krieg wider den inneren Feind, in: Predigtbibl., 14. Reihe, 4. Heft, Göttingen (o. J.); Eros im Neuen Testament, in: Verbum Dei manet in aeternum, Eine Festschr. f. Prof. D. Otto Schmitz zu seinem 70. Geb., hg. v. Werner Foerster, Witten 1953, 103-116; Zum Problem der christlichen Ethik, in: Glaube u. Ethos, Festschr. f. Prof. D. Dr. Georg Wehring z. 60. Geb., hg. v. Rudolf Paulus, Stuttgart 1940, 152-176.
Lit.: (Zum Lebenslauf Th.s: HStA Düsseldorf: NW 5, Nr. 866). - Kürschners Deutscher Gelehrten Kalender 10 (1966) 2490 u. 2829; - Ev. Kirchenlexikon, Reg., Bd. 4. Göttingen 1961, Sp. 849; - Robert Stupperich, Die ev.-theol. Fak. der Univ. Münster, in: Heinz Dollinger (Hrsg.), Die Univ. Münster 1780-1980, Münster 1980, 241-253; - Manfred Jacobs, Die ev.-theol. Fak. der Univ. Münster 1914-1933, in: Wilhelm H. Neuser (Hrsg.), Die Ev.-Theol. Fak. Münster 1914-1989, (= Unio u. Confessio, 15), Bielefeld 1991, 42-71.
aus: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Band XI, Autor: Achim Krümmel
Bielefeld, im Dezember 2008
Wolfgang Günther
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.