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Armenvorsteher zu Aurich, Nesse, Arle und Westeraccum sowie Kirchenvorsteher zu Westerholt gegen Erben der Anna Focken und des Dodo Wilcken sowie deren Heuermann Ihmel Gaycken - Heuergelder und Kapital auf dem von diesem bewirtschafteten Heerd zu Fehnhusen, 1. Instanz (Hofgericht), 2., 3. Instanz, 6 Bände; Band 5 Bandnummer: 5 Datierung: (1719 - 1730), 1751 - 1755, 1760 darin: Vollstreckung des Revisionsurteils; Interventionsverf. in dieser Sache zwischen Theil Theils zu Victorbur, den Armenvorstehern zu Aurich und zu Hage einerseits und den Armenvorstehern zu Arle und Westeraccum sowie den Kirchenvorstehern zu Westerholt andererseits; Forderung des Johann Hinrichs Eyles zu Aurich gegen das Waisenhaus zu Esens beziehungsweise gegen Edo Janssen zu Anderwarffen bei Werdum um Erstattung seiner Gebühren und Auslagen bei Herbeiführung eines Vergleichs in diesen Prozessen

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Niedersächsisches Landesarchiv
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