Herzog Adolf von Berg erklärt, dass Ritter Richard Hurt von Schoeneck bei der Zustimmung zur Verpfändung von Sinzig an den Erzbischof von Trier sich das Öffnungsrecht von Sinzig gegen den Herzog vorbehalten hat, um sich der ihm nun auf Remagen angewiesenen Renten zu versichern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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