Friedrich Rosenmair von Pentling und seine Ehefrau Katherine verkaufen mit Willen und Wissen Abt Michaels von St. Emmeram ihre Erb- und Baurechte an dem dem Kloster St. Emmeram gehörenden Haus bei dem Grand und an zwei Gärten, genannt Hoffgartel und Krautgartten, an Hans Helkermair von Pentling, der weiterhin die jährlichen Abgaben an das Kloster daraus entrichten soll. S: Abt Michael von St. Emmeram