Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Hans Gans von Otzberg, Sohn des Boppo (Boppen) (+), und seinen Geschwistern einer- sowie Simon von Adelsheim andererseits, weswegen sie bereits den Rechtsgang vor dem Landgericht zu Würzburg bemüht haben. Hans forderte die Hälfte an drei Teilen des Schlosses Wachbach mit Zugehörde und die Hälfte am Zehnten zu Geroldsheim, was nach dem Tod von Hans Gans von Otzberg, dem Bruder ihres Vaters, und seiner Ehefrau [Margaretha] von Berlichingen (+), welche danach Simon geheiratet hatte, an die Geschwister gefallen wäre. Simon verwies auf eine Abmachung mit Philipp Gans von Otzberg, der von seinen oben genannten Vettern eine Vollmacht hatte. Der Pfalzgraf entscheidet: Simon und seine Erben sollen bei den Erbstücken bleiben, aber Hans und seinen Geschwistern Johann, pfalzgräflicher Keller zu Otzberg, und Anna (Anna Gensin), Kammermagd von Philipps Gemahlin, 360 Gulden bezahlen. Davon sind 200 Gulden nach Heidelberg in das Haus Alexander Pellendorfers bis Weihnachten gegen Quittung auszurichten. Die anderen 160 Gulden sollen auf eine Gülte über jährlich 8 Gulden verschrieben werden, bis dies mit 160 Gulden Hauptgeld abgelöst wird. Darüber soll Simon den Geschwistern eine versiegelte Verschreibung geben. Im Gegenzug sollen diese ihm einen Verzichtsbrief über das Erbe geben. Alle bisherigen Urteile, Prozesse und Verschreibungen in der Sache sollen die Geschwister Simon überstellen. Damit ist die Angelegenheit geschlichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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