130,7/Amt Schildesche-Jöllenbeck (Bestand)
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130,007/Amt Schild.-Jöll.
Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld (Archivtektonik) >> Amtliches Schriftgut >> Städte, Ämter und Gemeinden
Form und Inhalt: Vorwort zum Bestand 130,7/Amt Schildesche-Jöllenbeck (1826-1959)
Bis 1806 gehörten die beiden Dörfer Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck, die zusammen das Kirchspiel Jöllenbeck bildeten, zur Vogtei Schildesche im Amt Sparrenberg der Grafschaft Ravensberg. Die Grafschaft Ravensberg gehörte seit dem 17. Jahrhundert zu Preußen.
1813 wurde Preußen im Rahmen einer großen Verwaltungsreform in neu eingerichtete Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise gegliedert. 1816 wurde im Regierungsbezirk Minden der Provinz Westfalen der Kreis Herford gebildet, zu dem zunächst auch die Bürgermeisterei Jöllenbeck, bestehend aus Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck, gehörte. Zum 1. Januar 1832 wurde die Bürgermeisterei Jöllenbeck in den Kreis Bielefeld umgegliedert.
Im Rahmen der Einführung der Westfälischen Landgemeindeordnung wurde im Dezember 1843 im Kreis Bielefeld aus der Bürgermeisterei Jöllenbeck das Amt Jöllenbeck gebildet, das aus den beiden eigenständigen Gemeinden Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck bestand. Bis 1922 wurde das Amt Jöllenbeck vom Amtmann des benachbarten Amtes Schildesche mitverwaltet.
1930 kam es zu einer umfangreichen kommunalen Neuordnung des Raums Bielefeld. Das Amt Schildesche wurde aufgelöst, da ein großer Teil von ihm nach Bielefeld eingemeindet wurde. Theesen und Vilsendorf aus dem aufgelösten Amt Schildesche kamen neu zum Amt Jöllenbeck. Nieder- und Oberjöllenbeck wurden am 10. August 1952 zur Gemeinde Jöllenbeck zusammengeschlossen. Das Amt bestand seitdem aus drei Gemeinden: 1. Jöllenbeck (Amtssitz), 2. Theesen, 3. Vilsendorf.
Durch das Gesetz zur Neugliederung des Raumes Bielefeld wurden zum 31. Dezember 1972 die drei Gemeinden des Amtes Jöllenbeck nach Bielefeld eingemeindet und das Amt aufgelöst. Rechtsnachfolger des Amtes wurde die vergrößerte Stadt Bielefeld. Jöllenbeck, Theesen und Vilsendorf bilden heute den Bielefelder Stadtbezirk Jöllenbeck.
Die rund 530 Akten des Bestandes umfassen einen Zeitraum von 1826 bis 1959. Einige Akten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen noch gesperrt. Es kann ein Antrag auf Sperrfristverkürzung gestellt werden.
Archivalienbestellungen: 130,7/Amt Schildesche-Jöllenbeck, Nr.
Zitation: Stadtarchiv Bielefeld oder StArchBI, Best. 130,7/Amt Schildesche-Jöllenbeck, Nr.
Im Zuge der Onlinestellung des Findbuchs wurde der Bestand neu klassifiziert.
Bielefeld, im Februar 2019
gez. Kristina Ruppel
Bis 1806 gehörten die beiden Dörfer Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck, die zusammen das Kirchspiel Jöllenbeck bildeten, zur Vogtei Schildesche im Amt Sparrenberg der Grafschaft Ravensberg. Die Grafschaft Ravensberg gehörte seit dem 17. Jahrhundert zu Preußen.
1813 wurde Preußen im Rahmen einer großen Verwaltungsreform in neu eingerichtete Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise gegliedert. 1816 wurde im Regierungsbezirk Minden der Provinz Westfalen der Kreis Herford gebildet, zu dem zunächst auch die Bürgermeisterei Jöllenbeck, bestehend aus Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck, gehörte. Zum 1. Januar 1832 wurde die Bürgermeisterei Jöllenbeck in den Kreis Bielefeld umgegliedert.
Im Rahmen der Einführung der Westfälischen Landgemeindeordnung wurde im Dezember 1843 im Kreis Bielefeld aus der Bürgermeisterei Jöllenbeck das Amt Jöllenbeck gebildet, das aus den beiden eigenständigen Gemeinden Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck bestand. Bis 1922 wurde das Amt Jöllenbeck vom Amtmann des benachbarten Amtes Schildesche mitverwaltet.
1930 kam es zu einer umfangreichen kommunalen Neuordnung des Raums Bielefeld. Das Amt Schildesche wurde aufgelöst, da ein großer Teil von ihm nach Bielefeld eingemeindet wurde. Theesen und Vilsendorf aus dem aufgelösten Amt Schildesche kamen neu zum Amt Jöllenbeck. Nieder- und Oberjöllenbeck wurden am 10. August 1952 zur Gemeinde Jöllenbeck zusammengeschlossen. Das Amt bestand seitdem aus drei Gemeinden: 1. Jöllenbeck (Amtssitz), 2. Theesen, 3. Vilsendorf.
Durch das Gesetz zur Neugliederung des Raumes Bielefeld wurden zum 31. Dezember 1972 die drei Gemeinden des Amtes Jöllenbeck nach Bielefeld eingemeindet und das Amt aufgelöst. Rechtsnachfolger des Amtes wurde die vergrößerte Stadt Bielefeld. Jöllenbeck, Theesen und Vilsendorf bilden heute den Bielefelder Stadtbezirk Jöllenbeck.
Die rund 530 Akten des Bestandes umfassen einen Zeitraum von 1826 bis 1959. Einige Akten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen noch gesperrt. Es kann ein Antrag auf Sperrfristverkürzung gestellt werden.
Archivalienbestellungen: 130,7/Amt Schildesche-Jöllenbeck, Nr.
Zitation: Stadtarchiv Bielefeld oder StArchBI, Best. 130,7/Amt Schildesche-Jöllenbeck, Nr.
Im Zuge der Onlinestellung des Findbuchs wurde der Bestand neu klassifiziert.
Bielefeld, im Februar 2019
gez. Kristina Ruppel
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 2:00 PM CET