Jakob Berler zu Schwäbisch Hall für sich selbst und als bevollmächtigter Vertreter seines Bruders Simon, IUL, sodann Jörg Berler, Gilg Raymund Beringer und dessen Ehefrau Anna Berler, alle drei zu Rothenburg ob der Tauber, ferner Gabriel Senft d. J. und dessen Gemahlin Barbara Berler, beide zu Schwäbisch Hall, für sich selbst und Gabriel Senft als bevollmächtigter Vertreter der Eva Berler, schließlich Michael Schletz und Heinrich Schultheiß zu Hall als Vormünder des Heinrich Berler verkaufen zum Preis von 350 fl rh der Stadt Schwäbisch Hall ihren allodialen Hof zu Arnsdorf samt Zubehör, den gegenwärtig ein gewisser Fackelmichel zu Erbpacht besitzt und bewirtschaftet, und den die Verkäufer von ihrem Bruder und Schwager Jörg Berler d. J. geerbt haben. Die von dem Hof fließenden regulären Gefälle werden ausführlich aufgeführt. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, verzichten auf sämtliche Rechte, die sie bisher an dem Verkaufsobjekt gehabt haben, und garantieren auch namens ihrer Vollmachtgeber, Mündel und Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Den Pächter haben sie aus seinen Verpflichtungen entlassen und an die Stadt Hall als seiner künftigen Grundherrschaft verwiesen, der er huldigen und gehorsam sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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