Kurfürst Philipp von der Pfalz teilt dem Landschreiber in der Gemeinschaft zu Guttenberg mit, dass er seinem Kammermeister Philipp von Gemmingen für dessen treuen Dienste die nachgenannten Lehengüter, die einst Heinrich von Otterbach (Otterberg) (+) von dem Pfalzgrafen gehabt hat, sein Leben lang zu Mannlehen verliehen werden. Es folgt eine Auflistung der Äcker und Wiesen unter Angabe der Größe und Lage. Dazu kommen Kappenzinse mit den Grundstücken, von denen dieser Zins kommt. Der Pfalzgraf befiehlt dem Adressaten, dass er dem Kammermeister die Güter zustellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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