Hans Tomlinger von Oberwinzer bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm Erbrecht auf dem Weingarten des Klosters am Berg in Oberwinzer laut des darüber ausgestellten und hier inserierten hawbtbrivs (siehe Urkunde Abt Johannes von St. Emmeram vom 4. August 1480, Nr. 2129) verliehen hat. S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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