Franz Friedrich Sigmund August Böcklin von Böcklinsau, Herr zu Rust, Bischheim, Kehl u. a., russischer kaiserlicher Oberst, Ritter des römisch kaiserlichen Schwäbischen wie des Brandenburgischen roten Adlerordens, verkauft an Heimburger Johannes Buchmiller von Weisweil und Johann Georg Klipfel, Bürger und Ziegler daselbst aus dem markgräflich-badischen Oberamt Emmendingen ca. 3 ½ TM im Stegwinkel, Hausener Banns, streckt gegen Schwarzwald an Joseph Stehlins Wittib, mit dem Stelz unten an einen Bürger von Rintzheim, gegen Rhein an die Gemeinde Niederhausen und zum Teil an Andreas Ochsner und Achatio Metzger, landauf spitzt sich aus zwischen der Gemeinde und Joseph Stehlins Wittib, landab Joseph Persohns Erben von Rinzheim und Anton Sprang, Öler zu Rust, zinst der Herrschaft Österreich 15 xer, und ca. ½ TM daselbst und unterm Schmids Grien, streckt gegen Wald auf Jakob Raith und Mathias Blum, gegen Rhein im Stegwinkel an die Gemeinde Niederhausen, oberseits Anwander, unterseits ein Bürger von Rinzheim, zinst NN, alles eigen und unbelastet, niemand versetzt noch verpflichtet, um 1500 fl. rh. und 12 Louis d'or Trinkgeld, jeder zu 11 fl. Reichswährung gerechnet, welches Schankgeld beim Protokollierer bezahlt wurde. Die Kaufsumme soll dem Verkäufer in einem Jahr gegen Quittung bezahlt werden, bis dahin bleiben die Wiesen dem Verkäufer verpfändet. Ausgemacht wurde ferner, dass der Kauf der Lehnung nicht nachteilig sein darf. (U.: Verkäufer, beide Käufer, Bernhart Stehlin, Vogt) Kop. Pap. durch Wasser besch. = Auszug des Gerichtsschreibers Förstl vom 9. September 1799, gefertigt zu Niederhausen.