Wolf Hoch zu Holzelfingen, mit einer Geldstrafe von 10 fl belegt, die er in Raten von je 5 fl auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr.) an den Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil er während der Bauernunruhen dem Sepp aus Gomadingen einen gewilderten Hirsch abgekauft hatte, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen.