Eberhard, Graf zu der Marck und zu Arenberg, Herr zu Neufchâteau (zu der weelschernüwerboyrch) und zu Mirwart, Erbvogt zu Lüttich, und seine Ehefrau Margarete, geb. Gräfin von Horn, quittieren ihrem Oheim und Schwager Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, die Rückzahlung von 8000 rheinischen Gulden, die ihnen aus zwei Dritteln der Grafschaft Virneburg verschrieben waren. Sie verzichten auf alle Ansprüche aus der Pfandschaft, nämlich zwei Drittel der Grafschaft Virneburg und dem Turm bei Ahrweiler mit dem daran hängenden Kölner Erbschenkenamt, und geben sie Graf Philipp zurück. Die Aussteller unterschreiben und siegeln die Quittung und bitten ihre Getreuen Johann zu Gymnich, Herrn zu Beissel, und Edmund (Emond) von Metternich, mit ihnen zu siegeln. Sr.: Ausst., Johann von Gymnich und Edmund von Metternich. Ausf. Perg. - 4 Sg. anh. - 2 x eh. gez. - Rv.