Wilhelm Tawfkircher zu Guettenburg (1), Pfleger zu Mermosen (2), betätigt, dass Michel Gloneckher zu Muldorf (3), Propst des Dompropstes von Salzburg, einen Urteilsbrief des dompropsteischen Urbargerichts mit einem Reversbrief des Linhart Tullinger zum Nidermair Hof zu Penoperig (4) im Mörmooser Gericht, der diesem durch einen Vorgänger des jetzigen Dompropsts verliehen worden war, vorgelegt hat. In Vertretung von Herzog Wilhelm [IV.] von Bayern hat er Tullinger daraufhin nach herrschendem Landesrecht in den Hof eingesetzt. Über diesen Ansatz hat Glonecker einen besiegelten Ansatzbrief gefordert, der hiermit ausgestellt wird. Siegler: S: Taufkircher, Wilhelm, zu Guttenburg, Pfleger Mörmoosen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv