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Markgraf Wilhelm von Baden-Baden erläutert den unter dem gleichen Tag zwischen dem Kloster Allerheiligen und der Gemeinde Durbach getroffenen Vergleich dahin, dass diejenigen Güter, von welchen nur Gülten und Zinsen gezahlt werden, die aber sonst eigentümlich sind, den als Lehen und Afterlehen besessenen Gütern nicht gleichgestellt werden sollen, vielmehr zur Zehntreichung ohne weiteres verpflichtet sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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