Es wird bekundet: Zwischen dem [inzwischen] verstorbenen Meinrad Karl Anton Fürst zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein etc., des hl. römischen Reiches Erbkämmerer etc., und den Untertanen der Stadt und Landschaft Haigerloch war es beim Regierungsantritt zu Schwierigkeiten gekommen. Man vereinbarte, die Erbhuldigung vorzunehmen und die gravamina gütlich beizulegen. Die durch die von der Obrigkeit vorgenommene Regelung nicht befriedigten E. der Stadt Haigerloch und einiger Dorfschaften wendeten sich an das Reichskammergericht und an den Kaiser und baten um Bestätigung ihres sogenannten Stadtbuches und der darin enthaltenen Gewohnheiten, Privilegien und Verträge. Die beim Tode des Fürsten von Kaiser Karl VI. eingesetzte Vormundschaft beauftragte Paul Stengel, hohenzollerischer geh. Rat, Kanzler, Hofrat und Pfalzgraf, und Philipp Ludwig Brenner, Prof. des Rechts am württembergischen Collegium illustre zu Tübingen, als Kommissare die Streitigkeiten mit den Untertanen beizulegen. In Verhandlungen wurden die Beschwerden beigelegt; das Stadtbuch wurde renoviert, und es wurde der Bürgerschaft versichert, daß sie bei den darin enthaltenen Herkommen gelassen werde. Die Klage beim Reichskammergericht wird zurückgezogen, soll aber wieder aufleben, wenn eine der beiden Parteien dem Stadtbuch zuwider handelt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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