Johann Hurt (Hoerte) von Schönecken bekennt für sich und seine Erben, daß er Richard von Euskirchen und dessen Erben 800 gute schwere oberländische rheinische Gulden schuldig ist in der Kurfürsten Münze bei Rhein, die er in einer Summe auf eigene Kosten und Gefahr dem Gläubiger, dessen Erben oder dem Inhaber des Briefes nach deren Wahl nach Münstereifel oder Schleiden liefern soll. Als Bürgen und Mitsachwalter setzt er ein Heinrich von Mirbach, Nikolaus (Clais) von Nattenheim, Arnold von Densborn (Deynsbur), Gottfried (Godart) von Densborn, und Thomas Print von Horchheim. Er gelobt, die Bürgen und ihre Erben schadlos zu halten. Die Bürgen versprechen hingegen für sich und ihre Erben, die Bürgschaftsverpflichtungen nach Rechtsbrauch mit Einlager durch einen reisigen Knecht und ein reisiges Pferd in einer Herberge zu Münstereifel oder Schleiden, wie es verlangt wird, zu erfüllen und setzen im Fall der Weigerung ihr Vermögen als Unterpfand. Sr.: Ausst. und die Bürgen. Ausf. Perg. - 6 Sg. anh., 1 ab, 2 Rest, 3 - 6 besch.Ein Zahlungstermin ist nicht angegeben, obwohl im Text mehrfach auf einen festgesetzten Termin Bezug genommen wird.