Das Schöffengericht zu Hülchrath (Hilger zur Blomen, Wilhelm Putz, Werner Schelberg) weisen Otto Muller, Anton Kluitt, Rembold Putz wegen einer Kapitalforderung von 4500 Reichstalern und aufgelaufener Zinsen an die Erben des Grafen Adolf von Neuenahr aufgrund zweier Mandate des Kölner Offizialats in die verpfändeten Grundstücke ein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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