Kurfürst Karl Theodor verleiht dem Weinhändler Weiler zu Düsseldorf auf dessen Gesuch bezüglich des von ihm erworbenen und zur Zierde der Stadt in eine ansehnliche Behausung abgeänderten alten Gymnasiums die Personal-Freiheit von Grund- und Gewerbe-Steuer auf 12 Jahre, mit der Erlaubnis, nach Ablauf dieses Termins um weitere Verlängerung einzukommen. G. Schwetzingen, am 14. Juli 1775. Kopie, mit bezüglicher Verfügung an die Hofkammer, d. d. wie vor.