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Papst Urban (VI.) beauftragt den in Prag weilenden Kardinalpriester Johannes zu Zwölfapostel, nach Prüfung der Angaben dem Zisterzienserkloster Brunnbach die Pfarrkirche Wertheim zu inkorporieren, worum ihn Abt und Konvent sowie Johannes comes de Wertheim als Patron der Pfarrkirche und Nachkommen der Gründer des Klosters gebeten haben, und zwar mit der Motivierung, dass die Mönche in Kriegsläuften mit ihrem Besitz in der zwei kleinen Meilen entfernt liegenden Stadt Wertheim Schutz suchen, daselbst aber keine Behausung haben. Die Besitzergreifung kann nach Abgang des derzeitigen Pfarrers geschehen. Das Kloster hat alsdann einen ständigen Vikar zu installieren, dem nach Gutdünken des Kardinals aus den Einkünften der Kirche ein für seinen Unterhalt und die ihm obliegenden Lasten hinreichendes Quantum anzuweisen ist. Alle entgegenstehenden apostolischen Privilegien sind insoweit außer Kraft gesetzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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