Der Bischof von Augsburg Eberhard [von Kirchberg] überträgt die Probstei des Stifts St. Cyriakus in Wiesensteig ("Wisistaig") [Lkr. Göppingen], für die ihm das Kollationsrecht zusteht, nach dem Tod ihres letzten Inhabers Heinrich von Hailfingen ("Halfingen") [Stadt Rottenburg a. Neckar/Lkr. Tübingen] dem Augsburger Domherren Otto von Sontheim ("Suntheim") [Sontheim a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim]. Er befiehlt den Kanonikern, Untertanen und Zinspflichtigen des Stifts, ihm als Propst gehorsam zu sein und die der Propstei zustehenden Abgaben an ihn zu entrichten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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