Mainz, 1587.10.09. (Richter Johann Diether Reutter). Eheberedung zwischen Herrn Christoph Kuchlen und Barbara, Ww. Christoph Mohrs: Er hat aus voriger Ehe zwei Kinder (Anna und Martha), die als Mutterteil 4000 fl. erhalten. Stirbt er zuerst und ohne Kinder aus der neuen Ehe, so behält die Witwe ihr Zugebrachtes und aus seiner Nahrung 1000 fl. Stirbt sie zuerst und kinderlos, so behält er aus ihrer Nahurng 800 fl. Z.: 1) Für ihn: Die Herrn Kaspar Forchundt, des Rats, Jakob Gerhardt, Rentenschreiber, und Georg Anthes; 2) für sie: Die Herrn Philipp Mohr, Liz. d.R., Klaus Hensbeck, Hausmeister im Kaufhaus, und Wilhelm Fechemer. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg).

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