Weistum über Schlechtenwegen: 1483 uff den ersten tag Jovis des mandes Meyhe zu Mittag bezeugen zu Altenschlirf (Aldenslirff!) Mainzer (Mentzer) B...
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B 13 Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach
Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
1483 Mai 1
Ausfertigung, Pergament (32,0 x 26,5 cm) mit aufgemaltem Notariatszeichen des Georius Pistorius
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff den ersten tag Jovis des mandes Meyhe
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Weistum über Schlechtenwegen: 1483 uff den ersten tag Jovis des mandes Meyhe zu Mittag bezeugen zu Altenschlirf (Aldenslirff!) Mainzer (Mentzer) Bistums bei der Kirche in Gegenwart des Georius Pistorius, clericus Mainzer Bistums, von kaiserlicher Gewalt offenbaren Schreibers, und der Zeugen Enders Schade, Enders Ducher, Witzel Leinweber (Luneberger), Enders Leinberger, Henchen Neuman (Nüeman), Conztz Stock, Heintz Lower und Henne Eichelhainer (Uchelnheyner), Schöffen des Gerichts Schlechtenwegen (Slechtenwegen), alle eines redlichen Alters, Gewissens und vernunft, nicht böhmisch, dass alles, was in einem offenen Instrument am 20. November 1480 (Nr. 1316) zu Altenschlirf (Aldenslirffe) in Enders Schaden Haus durch den Notar Heynricum Knorre aufgezeichnet sei, wahr sei. Ferner bezeugen sie, das ihnen nicht im Gedächtnis sei, sie auch nie von ihren Eltern oder Vorfahren gehört hätten, das die Junker von Schlitz zu Görtz (Slitz, Gortz), deren Eltern oder Vorfahren eine Erbhuldigung oder andere Huldigung zu Altenschlirf (Aldenslirff) je gefordert hätten, oder das eine solche geschehen sei. Sie haben vielmehr von ihren Eltern oder Vorfahren, die glaubhaft und Schöffen gewesen seien und von denen etlichen 60 Jahre gedenke, gehört, das der strenge Herr Herman [II.] Riedesel, Ritter, von den Männern und Nachbarn des Gerichts Schlechtenwegen bei Frischborn (Fischborn) auf einem Berge erhuldigungen eingenommen habe; diesen und seine Erben hielten sie für ihre Erbherrn und niemand anders. Er habe gesprochen: "Gehit heime, ire menner, und hüdet vor den wolfen; ich will vor den vihenden hüden". Als dann die Männer des Gerichts Schlechtenwegen (Schlechttenwegen) versammelt sind, ermahnt der Schreiber die Schöffen, die Sache mit ihren Nachbarn zu besprechen. Nachdem dies geschehen ist, bestätigen sie es alles und nehmen es auf ihren Eid, den sie ihrem Herrn und ihrem Schöffenstuhl getan haben. Conradt Büchsenmeister (Bossenmeister), Amtmann zu Eisenbach (Eysenbach), fordert darauf anstatt des ehrbaren Herman [III.] Riedesel den Schreiber auf, darüber ein offenes Instrument zu machen. Zeugen:Werner von Linfingen (Linfüngen), Becker Hans und Hans Weißrock (Wißrock)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Instrumentum das Gericht Schlechtenweegen betreffend, und daß die von Görtz niemals, wohl aber die Riedesel zu Eißenbach Huldigung daselbst eingenom(m)en De A(nn)o 1483"
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1371
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Weistum über Schlechtenwegen: 1483 uff den ersten tag Jovis des mandes Meyhe zu Mittag bezeugen zu Altenschlirf (Aldenslirff!) Mainzer (Mentzer) Bistums bei der Kirche in Gegenwart des Georius Pistorius, clericus Mainzer Bistums, von kaiserlicher Gewalt offenbaren Schreibers, und der Zeugen Enders Schade, Enders Ducher, Witzel Leinweber (Luneberger), Enders Leinberger, Henchen Neuman (Nüeman), Conztz Stock, Heintz Lower und Henne Eichelhainer (Uchelnheyner), Schöffen des Gerichts Schlechtenwegen (Slechtenwegen), alle eines redlichen Alters, Gewissens und vernunft, nicht böhmisch, dass alles, was in einem offenen Instrument am 20. November 1480 (Nr. 1316) zu Altenschlirf (Aldenslirffe) in Enders Schaden Haus durch den Notar Heynricum Knorre aufgezeichnet sei, wahr sei. Ferner bezeugen sie, das ihnen nicht im Gedächtnis sei, sie auch nie von ihren Eltern oder Vorfahren gehört hätten, das die Junker von Schlitz zu Görtz (Slitz, Gortz), deren Eltern oder Vorfahren eine Erbhuldigung oder andere Huldigung zu Altenschlirf (Aldenslirff) je gefordert hätten, oder das eine solche geschehen sei. Sie haben vielmehr von ihren Eltern oder Vorfahren, die glaubhaft und Schöffen gewesen seien und von denen etlichen 60 Jahre gedenke, gehört, das der strenge Herr Herman [II.] Riedesel, Ritter, von den Männern und Nachbarn des Gerichts Schlechtenwegen bei Frischborn (Fischborn) auf einem Berge erhuldigungen eingenommen habe; diesen und seine Erben hielten sie für ihre Erbherrn und niemand anders. Er habe gesprochen: "Gehit heime, ire menner, und hüdet vor den wolfen; ich will vor den vihenden hüden". Als dann die Männer des Gerichts Schlechtenwegen (Schlechttenwegen) versammelt sind, ermahnt der Schreiber die Schöffen, die Sache mit ihren Nachbarn zu besprechen. Nachdem dies geschehen ist, bestätigen sie es alles und nehmen es auf ihren Eid, den sie ihrem Herrn und ihrem Schöffenstuhl getan haben. Conradt Büchsenmeister (Bossenmeister), Amtmann zu Eisenbach (Eysenbach), fordert darauf anstatt des ehrbaren Herman [III.] Riedesel den Schreiber auf, darüber ein offenes Instrument zu machen. Zeugen:Werner von Linfingen (Linfüngen), Becker Hans und Hans Weißrock (Wißrock)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Instrumentum das Gericht Schlechtenweegen betreffend, und daß die von Görtz niemals, wohl aber die Riedesel zu Eißenbach Huldigung daselbst eingenom(m)en De A(nn)o 1483"
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1371
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International