Rudolf (von Scherenberg 1466-1495), Bischof zu Würzburg, dessen Vorfahre Johann (I.) vom Egloffstein (1400-1411) sel. dem Grafen Johann zu Wertheim d. Ä. (II.) erblich des Stiftes Schloß, Stadt und Amt Homburg am Main (Hoennburg am Mewne gelegen), die Dörfer Ober- und Niederleinach u. a. für 15500 fl. auf Wiederkauf übergeben hat laut einer Verschreibung mit dem Datum samsetag vor sandt Walpurgen tage 1403, hat Graf Johans zu Wertheim d. J. (III.), der diese Besitzungen geerbt hat, diese zum Wiederkauf gekündigt laut Urkunde vom sontage nach vincenti 1484. Daraufhin erklärte Graf Johann, das Dorf Oberleinach sei weder seinen Voreltern noch ihm übergeben worden. Und da es deshalb an ihn keine Gefälle abgeliefert wurden, so müßte ihm vor dem Wiederkauf das Dorf oder die bis dato verfallenen Einkünfte zurückgegeben werden. Das erkannte der Bischof nicht an, weil die Wertheimer Grafen das Dorf nie heraus verlangt hätten. Sie einigen sich nun dahin, daß der Bischof und seine Nachkommen nie die Herausgabe des Dorfes, der Graf und seine Nachkommen nie die Rückzahlung der Gefälle verlangen wollen. Außerdem verzichtet der Bischof auf die 50 fl., die den Grafen von seinem Vorfahren auf den halben Teil des Ungeldes zu Karlstadt mitverschrieben waren

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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