Magdalenna, geb. Gräfin zu Oettingen, weiland Ulrichs, des Grafen zu Montfort und Tettnang, Witwe, übernimmt in Gegenwart Johanns, Grafen zu Montfort und Rothenfels, des älteren, in seinen Namen und in Namen Wolfgangs, Johans und Hugens, der Grafen zu Montfort und Rotenfels, Gebrüder, seiner Vettern als deren Gewalthaber und in Gegenwart ihrer beiden Tochtermänner Jörg, des Grafen zu Wertheim und Cristoffs, Freiherrn zu Schwarzenberg, nach Inhalt ihrer Heiratsbriefe und Verschreibungen und der Bestätigung des Kaisers sel. (Maximilian I.) die Herrschaft Tettnang unter folgenden Bestimmungen: 1) wahrt die Gräfin alle ihre Rechte trotz der Übernahme der Herrschaft, 2) wahrt sie sich die Möglichkeit, das was sie jetzt übernimmt, jederzeit wieder abzugeben unbeschadet ihrer Rechte, 3) ernennt sie Johann von Montfort zum Lehensträger gegenüber dem Reich, 4) weist sie jede Verpflichtung einer Rechenschaftsablage von sich, verspricht aber, nichts zu ändern, außer was notwendig und herkömmlich ist, 5) hat die Gräfin durch einen Notar ein Inventar über die Herrschaft aufstellen lassen, 6) was sie von den 3000 fl. Schulden und von den Schulden die noch unbekannt sind, bezahlt, soll ihr und ihren Erben wieder zurückbezahlt werden, was sie nicht bezahlt, soll ihr nicht schaden, 7) Von den Briefen, welche im Schloß Tettnang in einem Gewölbe liegen, wozu Wilhalm Arnsperg der Ältere, Schreiber der Frau von Montfort, die Schlüssel hat, und die alle in schindeltruchen oder ladenn gelegt sind mit Aufschrift ihres Inhalts, sollen jene, welche den Herrn zu Montfort, Rotenfels, Tettnang und Argens gemeinsam gehören, vorläufig dort liegen bleiben, bis anderwärtig darüber bestimmt wird. Die Briefe für die Herrschaft Tetnang sollen für und für in dem Gewölbe bleiben. Die Briefe von Margrethe, Gräfin zu Wertheim, geb. Gräfin zu Montfort, sollen in ihren Namen in Ulm hinter einen ratt gelegt werden, doch ist der Brief über die 1000 fl. von Frau Clemente Gräfin zu Lupffen, geb. Gräfin zu Montfort Jörg, dem Grafen von Wertheim anstatt seiner Gemahlin heute laut seiner Handschrift übergeben worden. Die Briefe von Ursule, Frau von Velss, geb. Gräfin zu Montfort, sollen auch zu Tettnang im Gewölbe bleiben ebenso die Briefe anderer Leute, die jetzt im Gewölbe liegen, bis sie abgefordert werden, 8) die Amtleute, das Hausgesinde, die Ehehalten, Eigen- und Vogtleute der Herrschaft sollen ihr schwören, 9) von diesem Briefe sind 4 Abschriften gefertigt und an die Anwesenden verteilt worden. Diese bestätigen ihr Einverständnis durch Siegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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