Caspar Siegmund von Berbisdorf auf Rückerswalde und Kirchhain, kurfürstlich sächsischer Oberaufseher der obererzgebirgischen Flöße, und Johann Georg Wagner, Handelsmann, beide Inhaber des Ölbeck- und Friesischen Arsenik-Privilegs, als Imploranten [Kläger] gegen 1. Constantin Christian Dedekind, Kursächsischer Neuer Kassierer, und Konsorten des Vitriolwerkes Silberhoffnung [Beierfeld] wegen Arsenikschmelzens 2. Dr. Andreas Meyer, Hammer Unterjöhstadt, wegen des Anrichtens [Bau] eines Arsenikwerkes im Königreich Böhmen und verbotener Einfuhr von Arsenik in das Kurfürstentum Sachsen, besonders bis nach Leipzig 3. Theodor Hausmann aus Ehrenfriedersdorf wegen Abnehm- oder gesuchter strenger Verhandlung [Verkauf] seiner Giftmehle [arsenige Säure] und Präparierung [Herstellung] eines Fliegen-, Ratten- und Mäuse-Pulvers. Ferner: 4. Gesuch um landesherrliche Renovation [Erneuerung] des alten Friesischen Arsenik-Privilegs. 5. der zwischen den Imploranten oder Privilegierten und den Besitzern der Farbmühlen neu geschlossenen Arsenikvertrag von 1688. 6. landesherrlich angeordnete Einsendung des Hausmannischen neu ausgewirkten Arsenik-Privilegs von 1687