Der öffentliche Notar Konrad Zwig von Göppingen (Go/e/ppingen) beurkundet: In dem Rechtsstreit zwischen dem Pfarrer zu Veitshöchheim (Ho/e/chem sancti Viti) Johannes von Wülfershausen (Wo/e/lffershusen) auf der einen Seite sowie dem Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Otto [Truchsess] und Jutta Kantwech, Einwohnerin in Veitshöchheim, auf der anderen Seite wegen der Kleinzehnten und anderer Rechte in Veitshöchheim, die der Pfarrer für sich und seine Pfarrkirche beansprucht hat, haben sich beide Parteien vor dem Notar und den beigezogenen Zeugen dahingehend geeinigt, diesen Streit durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen. Zu Schiedsrichtern wurden der Würzburger Domherr Magister Markward von Craislheim (Kro/e/elshem) und der Kanoniker des Stifts Haug [Iring] (Heinrich) Brendlin bestellt. Beide Parteien verpflichten sich feierlich, deren Schiedsspruch anzuerkennen und dagegen keinerlei weitere Rechtsmittel einzulegen. Zeugen: Peter Marschall, Domherr zu Bamberg, Johannes von Milz, Domherr zu Würzburg, und der Laie Ulrich von Burghausen (Purkhusen). Aussteller: Konrad Zwig von Göppingen. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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