Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Gerrit tho Paß und seine Ehefrau Grieth bekannt haben, dass sie für eine ihnen bezahlte Geldsumme an Ägidius vander Straten, Kanoniker und Offizial zu Xanten, bzw. seine Rechtsnachfolger die Jahrrente von 3 Goldgulden, die sie aus dem Haus des + Johann vp Roen binnen Xanten in der Marstraße laut der Prinzipalurkunde von 1563 Januar 3 [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 9], woran die vorliegende Urkunde transfigiert ist, haben, erblich verkauft haben. Die Rente ist binnen den nächsten 4 Jahren jeweils am Martinstag [11. November] oder binnen 14 Tagen danach mit 60 Gulden ablösbar. Die Löse kann in 2 Terminen erfolgen; eine vierteljährige Kündigungsfrist ist einzuhalten. Die Eheleute haben auf die Jahrrente samt der Prinzipalurkunde wie nach Landrecht üblich zugunsten des Ägidius und seiner Rechtsnachfolger verzichtet, die fortan frei darüber verfügen können, und rechte Währschaft zu leisten gelobt. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Gegeven 1569 den vieften dach der monath Februarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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