Leonhard Beck zu Untersontheim und Peter Schmidt zu Ummenhofen, beide Heiligenpfleger der Pfarrkirche Allerheiligen zu Untersontheim, bestätigen und beurkunden, dass Martin Hofacker zu Obersontheim ihrer Pflege 15 fl zu einem ewigen Almosen gestiftet hat, welche Summe sie dergestalt angelegt haben, dass sie in jedem Jahr an Quatember nach Pfingsten armen Bedürftigen 10 sh h und dem Pfarrer zu Untersontheim 1 sh h ausbezahlen können. Die Almosenspende ist alljährlich von der Kanzel zu verkündigen, wobei für den Stifter, dessen Ehefrau Margarethe und für alle Verstorbenen aus ihrer beider Familien Fürbitte zu leisten ist. Die Aussteller versprechen dem Hofacker korrekte Erfüllung der Stiftungsobliegenheiten, zur Sicherheit setzen sie mit Wissen und Willen des Philipp Vierler, derzeit Vogt zu Tannenburg, das genannter Pfarrkirche gehörende Erbgut zu Mittelfischach zum Unterpfand ein, das an Gülten jährlich einen Gulden und ein Herbsthuhn erträgt. Wann immer also die Heiligenpflege die vorgeschriebene Almosenausteilung versäumt, sind Hofacker und dessen Erben befugt, auf diese Gülte zuzugreifen und sie nach ihrem Gefallen zu verwenden.