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Arnold Christoph v.d. Horst und Engelbert Henrich von Heygen namens ihrer Ehefrauen gegen den Freiherrn von Höllinghofen, dann gegen Johann von Elverfeld namens seiner Ehefrau Anna Maria von Lüdinghausen gt. Wolff als Erbtochter des Hauses Rüchten und gegen Fromhold von Lüdinghausen gt. Wolff und dessen in Polen befindliche Mitinteressenten wegen des Vorrechts in der Erb- und Lehenfolge in den Wolff-Füchtenschen Lehen, wegen der Eigenschaft dieses Lehens, deren Räumung besonders auch an dem Dorf und Gericht Voßwinkel

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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