H. Jacob Löbll, Landtßhauptmann, bestätigt die Abschrift des Testaments der Chatarina, Gemahlin des Hr. Wolfgang Jörger zu Tollet und Köppach etc., vom 20. April 1586 folgenden Inhalts: Chatarina, Gemahlin des Hr. Wolfgang Jörger zu Tollet und Köppach, Frhr. auf Krausbach, Erblandhofmeister in Österreich ob der Enns, Röm. Kais. Maj. Rat und Burgvogt zu Wels, geborene G. zu Orttenburgkh, des älteren Geschlechts, macht ihr Testament: Als Glied der evangelischen christlichen Kirche empfiehlt sie sich der Gnade Gottes. Ihr Begräbnis soll in der Erde erfolgen und den Armen ein gebührliche Spende durch ihren Gemahl gegeben werden. Ihre Kinder, sofern vorhanden, erhalten alle liegende und fahrende Habe und Einkünfte, doch soll ihr Gemahl allein deren Gerhab sein und ohne Rechnungslegung sein Leben lang die Nutzung daran haben, wofür er die Kinder gottesfürchtig und standesgemäß, wie es einem Vater zukommt, erziehen soll. Sind keine Kinder vorhanden oder nicht mehr am Leben, so ist ihr Gemahl Universalerbe. Ihren nächsten Blutsverwandten sind in bar 200 fl rh. und nicht mehr auszuzahlen gegen Quittung und Verzicht auf jeden weiteren Anspruch. Das Testament wird mit roter und weißer Seidenschnur durchzogen und verschlossen.; S: Notar; SN und US: Magister Gaspar Pirchinger, Freysinger Bistumbs, aus Röm. Kay. Macht unnd Gewalt offenbarer geschworener am kaiserlichen Camergericht approbirter unnd immatriculirter Notarius.