Streitgegenstand ist ein Legat über 500 Rtlr., das Franz Hermann von Voets, Vogt der Ämter Düren und Nörvenich, den Appellaten gemacht hatte. Diese hatten es von dessen Bruder Nikolaus von Voets eingeklagt. Die Appellanten wenden ein, die Witwe des Franz Hermann von Voetz, Anna Maria Merrems, nachmals Ehefrau des Postmeisters Georg Ignatius von Sickenhausen, habe laut Ehevertrag und einer späteren Schenkung den gesamten Mobiliarbesitz einschließlich des Barvermögens (ausschließlich der Pfandschaften) geerbt und die Schuld zudem mehrfach als von ihr zu begleichen anerkannt. Die Appellaten hatten, nachdem sie im erstinstanzlichen Urteil mit ihrer Forderung an von Sickenhausen als deren Witwer und Erben verwiesen worden waren, mit diesem zusammen die Revision betrieben mit der Begründung, die Appellanten seien Erben des Franz Hermann von Voets und daher zur Begleichung der Schuld verpflichtet. Die Appellanten bestreiten, dessen Mobiliarerben und daher zur Zahlung verpflichtet zu sein. Sie verweisen dazu auch auf die Argumentation im RKG-Verfahren von Voets ./. von Sickenhausen. Falls der Grundsatz anerkannt werde, käme die Begleichung eines weiteren hohen Legates auf sie zu. Die Appellaten bestreiten die Zulässigkeit der Appellation, da es sich beim vorinstanzlichen Urteil um eine Revisionsentscheidung gehandelt habe, und wegen Nichterreichens der Appellationssumme. In diesem Sinne interveniert auch der Herzog, der vor allem die Möglichkeit, zukünftige Belastungen in eine Appellation einzubeziehen, bestreitet (quod appellatio a futuro gravamine non teneat). Sie beziehen sich auf den Ehevertrag, dem zufolge Maria Anna Merrems nur Nutznießerin des Bar- und Pfandschaftsvermögens sein sollte. Der Tenor eines Ehevertrages könne durch einen Rechtsakt (= Schenkung) nur eines der Ehepartner in seinen Grundsätzen nicht verändert werden. Nikolaus von Voets sei Erbe des Immobiliarvermögens sowie des Pfandbesitzes geworden und daher als Erbe seines Bruders anzusehen. Am 7. August 1722 erging Mandatum attentatorum revocatorium, cassatorium et inhibitorium wegen trotz eingelegter Appellation erwirkten Exekutionsmandates.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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