Kaiser Rudolf II. verleiht dem Zacharias Geizkofler und seinen Brüdern Hans und Christoph sowie den Brüdern ihres Vaters, nämlich Michael, Wilhelm und Lukas Geizkofler sowie ihren Vettern (Söhnen Balthasars) Abraham und Joseph Geizkofler für sich und ihre Untertanen die Freiheit von fremden Gerichten (Rottweiler Hofgericht, westfälisches Gericht u.a.) (Kopien)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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