Der Priester Johann Busion alias Zimmermann von Ulm wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhaber des Präsentationsrechts auf die Kaplanei am Sulmetingeraltar im Ulmer Münster präsentiert. Vor Bürgermeister und Rat leistet er daher in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher von Ehingen [Alb-Donau-Kreis], der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen den vor Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm in weltlichen Angelegenheiten, Erfüllung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten, Gehorsam gegenüber den Patronatsherren der Pfründe sowie zum Verzicht auf diese bei Übernahmen einer anderen kirchlichen Pfründe, Verstößen gegen diese Bestimmungen und persönlichen Verfehlungen.