Johann Blanckart von Ahrweiler und Frau versprechen dem Erzbischof Dietrich das Einlösungsrecht für das an die Brüder von Kerpen verkaufte Haus zum Thurm in Gysenhoven, falls sie selbst es nicht ausüben sollten. Revers Johanns Blankart von Ahrweiler wegen der Lösbarkeit des ihm von den Gebrüdern Johann, Dietrich und Thomas Herrn von Kerpen mit erzbischöflichem Konsens verpfändeten Mannlehen genannt das Haus zum Thurm bei Ahrweiler im Dorf Giesenhoven. d. crastino Laurentii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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