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Vertrag zwischen den Vettern Johan und Meinulf von Büren auf der einen Seite und ihren Untertanen zu Steinhausen sowie Christof von Hörede auf der anderen Seite wegen der Weidegerechtigkeit. Zeugen: Roseir von Weistrom, Domherr zu Paderborn, Laurenz Sebellius, Lic. iur., Gerhard von Meschede, Jürgen von Brenken. Datum 28 Juli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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