Johann Graf zu Sayn Herr zu Homburg, belehnt Wilhelm von Witzelnbach mit 14 oberländischen Gulden Manngeld alljährlich in den christheiligen Tagen durch seinen Rentmeister in Hachenburg zahlbar, vorbehaltlich der Ablösung mit 200 Gulden derselben Gulden und wofür Wilhelm von Witzelnbach dessen Lehenmann wird.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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