Jurisdiktionsstreit um die Instanzenzüge bei Appellationen vom Gericht der Herrlichkeit Schönau und Berufung gegen mehrere Interlokute (Compulsoriales), durch welche die 1. Instanz zur Herausgabe der Akten gezwungen werden sollte. Die Appellanten sind der Auffassung, daß Schönau eine reichsunmittelbare Herrschaft mit einem ordentlichen Gericht sei. Der Appellationsweg gehe vom Schöffengericht Schönau zur Kammer der Herren von Schönau, die den Rat unparteiischer Rechtsgelehrter einholen, als 2. Instanz und danach zum RKG als 3. Instanz. Ferner Attentatsklage, da die Vorinstanz trotz der Appellation an das RKG weiterverhandelt. Das RKG urteilt am 27. April 1609, daß das Urteil der Vorinstanz nichtig und die Appellation davon zu Recht erfolgt sei und die Prozeßkosten gegeneinander aufzurechnen seien. Zum Hintergrund des Prozesses vgl. RKG 3844 (M 1086/2837).
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Jurisdiktionsstreit um die Instanzenzüge bei Appellationen vom Gericht der Herrlichkeit Schönau und Berufung gegen mehrere Interlokute (Compulsoriales), durch welche die 1. Instanz zur Herausgabe der Akten gezwungen werden sollte. Die Appellanten sind der Auffassung, daß Schönau eine reichsunmittelbare Herrschaft mit einem ordentlichen Gericht sei. Der Appellationsweg gehe vom Schöffengericht Schönau zur Kammer der Herren von Schönau, die den Rat unparteiischer Rechtsgelehrter einholen, als 2. Instanz und danach zum RKG als 3. Instanz. Ferner Attentatsklage, da die Vorinstanz trotz der Appellation an das RKG weiterverhandelt. Das RKG urteilt am 27. April 1609, daß das Urteil der Vorinstanz nichtig und die Appellation davon zu Recht erfolgt sei und die Prozeßkosten gegeneinander aufzurechnen seien. Zum Hintergrund des Prozesses vgl. RKG 3844 (M 1086/2837).
AA 0627, 3845 - M 1087/2838
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1602 - 1665 (1560 - 1604)
Enthaeltvermerke: Kläger: Kraft und Balthasar von Myllendonk zu Frohnenbruch, Hörstgen und Schönau, Gebrüder, (Bekl.) Beklagter: Edmund von Richterich zu Waldfeucht (Selfkantkr. Geilenkirchen- Heinsberg), Vogt des Amts Millen, (Kl.) Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Gödelmann 1602 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1602 - Dr. Walther (Gualther) Aach 1602 Prozeßart: Primae appellationis Instanzen: 1. Gericht (Schultheiß und Schöffen) der Herrlichkeit Schönau 1599 - 2. Hauptgericht (Schultheiß und Schöffen) zu Jülich 1599 - 1601 - 3. Jül.- berg. Hofgericht (Räte und Kommissare) zu Düsseldorf 1601 - 1602 - 4. RKG 1602 - 1665 (1560 - 1604) Beweismittel: Rentverschreibung des Kraft von Myllendonk, Meiderich und Schönau von 1560 für Johann Brecht, Sänger, und Gerhard Paell, beide Kanoniker des Marienstifts zu Aachen, und Andries Pollart und Goddart von Bocholtz als Testamentvollstrecker des Johann Pollart, Dekan des Marienstifts (II 11 - 24). „Willbrief“ des Kraft von Myllendonk von 1563 für die Eheleute Wilhelm von Richterich, Schultheiß zu Schönau, und Maria betr. die streitigen Renten (II 24 - 26). Beschreibung: 2 Bde., 8,5 cm; Bd. I: 2 cm, 21 Bl., lose, Q 1 - 7, 9 - 11; Bd. II: 6,5 cm, 381 Bl., gebunden, Q 8 (Priora). Lit.: H. J. Gross, Schönau, in: Aus Aachens Vorzeit. Mitteilungen des Vereins für Kunde der Aachener Vorzeit 9. Jg. (1896) S. 79-92, 97-102.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:11 MESZ