Geschäftsordnung der Reichsministerien und der höheren Reichsbehörden: Bd. 1
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BArch R 2/4481
BArch R 2 Reichsfinanzministerium
Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (PM-Su) >> R - Reichspräsident, Reichstag, Reichskanzlei >> R 30 - Reichsregierung, Reichskanzler, Reichskanzlei >> Geschäftsordnung der Reichsministerien und der höheren Reichsbehörden
(1928) 1930-1933
Enthält:
Gemeinsame Geschäftsordnung für die höheren Reichsbehörden (GOH), hrsg. vom RMdI, Berlin 1928
Gemeinsame Geschäftsordnung der Reichsministerien, besonderer Teil (GGO II), hrsg. vom RMdI, Berlin 1929
Bemühungen um klare Amts- und Gesetzessprache.- Beitritt zum Deutschen Sprachverein mit Anlage: "Fingerzeige für Gesetzes- und Amtssprache", hrsg. vom RMdI in Verbindung mit dem RAM unter Mitwirkung des Deutschen Sprachvereins, 1930
Einführung der Einheitsanrede "Frau" im amtlichen Verkehr, 1930
Verkehr mit Schwerhörigen und Gehörlosen.- Eingabe des Reichsverbands der deutschen Schwerhörigenverbände, 1930
Pflicht zur Vorlage wissenschaftlicher Arbeiten vor Drucklegung, wenn dazu Behördenakten ausgewertet wurden.- Erinnerung an geltende Bestimmung der GGO I, 1931
Einheits-ABC-Regeln, hrsg. vom Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit, Berlin 1931
Ordnungsgrundsätze für die Aktenverwaltung der höheren Reichsbehörden (OGHR), hrsg. vom RMdI, Berlin 1932
Mitteilungen an die deutsche und ausländische Presse.- Rundschreiben des Staatssekretärs in der Reichskanzlei, 1933
Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien aufgrund des Ermächtigungsgesetzes, 1933
Veröffentlichung von Gesetzesbegründungen.- Rundschreiben des RMdI, 1933
Amtlicher zwischenstaatlicher Schriftverkehr.- Rundschreiben des RMdI an die Landesregierungen, 1933
Beteiligung der Länder bei der Gesetzgebung.- Rundschreiben des RMVP, 1933
Änderung der Geschäftsordnung des Reichsrats, 1933
Gemeinsame Geschäftsordnung für die höheren Reichsbehörden (GOH), hrsg. vom RMdI, Berlin 1928
Gemeinsame Geschäftsordnung der Reichsministerien, besonderer Teil (GGO II), hrsg. vom RMdI, Berlin 1929
Bemühungen um klare Amts- und Gesetzessprache.- Beitritt zum Deutschen Sprachverein mit Anlage: "Fingerzeige für Gesetzes- und Amtssprache", hrsg. vom RMdI in Verbindung mit dem RAM unter Mitwirkung des Deutschen Sprachvereins, 1930
Einführung der Einheitsanrede "Frau" im amtlichen Verkehr, 1930
Verkehr mit Schwerhörigen und Gehörlosen.- Eingabe des Reichsverbands der deutschen Schwerhörigenverbände, 1930
Pflicht zur Vorlage wissenschaftlicher Arbeiten vor Drucklegung, wenn dazu Behördenakten ausgewertet wurden.- Erinnerung an geltende Bestimmung der GGO I, 1931
Einheits-ABC-Regeln, hrsg. vom Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit, Berlin 1931
Ordnungsgrundsätze für die Aktenverwaltung der höheren Reichsbehörden (OGHR), hrsg. vom RMdI, Berlin 1932
Mitteilungen an die deutsche und ausländische Presse.- Rundschreiben des Staatssekretärs in der Reichskanzlei, 1933
Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien aufgrund des Ermächtigungsgesetzes, 1933
Veröffentlichung von Gesetzesbegründungen.- Rundschreiben des RMdI, 1933
Amtlicher zwischenstaatlicher Schriftverkehr.- Rundschreiben des RMdI an die Landesregierungen, 1933
Beteiligung der Länder bei der Gesetzgebung.- Rundschreiben des RMVP, 1933
Änderung der Geschäftsordnung des Reichsrats, 1933
Reichsfinanzministerium (RFM), 1919-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:15 MESZ
Hierarchie
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- Finanzen, Bau und Raumordnung (Tektonik)
- Reichsfinanzministerium (Bestand)
- R 2 Reichsfinanzministerium (PM-Su) (Gliederung)
- R - Reichspräsident, Reichstag, Reichskanzlei (Gliederung)
- R 30 - Reichsregierung, Reichskanzler, Reichskanzlei (Gliederung)
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