Revers des Grafen Johann von Sulz gegen die Stadt Rottweil, dass der mit ihr um einen Jahreszins von 30 Pfund Heller abgeschlossene Verkauf der Dörfer Irslingen und Böhringen nur drei Jahre von Martini des Jahres an gelten solle, mit Bestimmungen bezüglich der Zahlung des Zinses und der Behandlung der Eigenleute.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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