Revers Heintz Wittichs von Gelbingen gegen den Abt Ernfried und das Kloster zu Comburg betreffend die Verschreibung einer jährlichen ewigen Gült für diesen Abt aus vier von Konrad Egen, Bürger zu Hall gekauften Morgen Weingarten zu Gelbingen an Neuenbürge, welche zuvor Mannlehen von dem genannten Abte und Kloster waren, nunmehr aber gedachtem Wittich geeignet sind.