Vor dem Straßburger Hofgericht der Dompropstei bekennt Laurentius Hetzell von Appenweier, daß er von dem Chor des Straßburger Münsters genannte Güter zu Windschläg und Ebersweier [?] gegen eine jährliche Gült von 1 Viertel Korn zu Erblehen empfangen habe.