Vor dem Straßburger Hofgericht der Dompropstei bekennt Laurentius Hetzell von Appenweier, daß er von dem Chor des Straßburger Münsters genannte Güter zu Windschläg und Ebersweier [?] gegen eine jährliche Gült von 1 Viertel Korn zu Erblehen empfangen habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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