Ludolf von Hoet macht bekannt, daß ihn Abt Johann mit dem Hof zu Bögge, den zugehörigen Hofesgütern und Leuten zu Mannlehen und Hofschultenrecht belehnt hat. Jährlich sind dem Abt am 11. November acht Mark dortmundisch zu bezahlen, Die Güter dürfen nicht versetzt, verkauft und zersplittert werden. Ludolf verspricht, den Kontrakt und Rezess aus der Zeit des + Abts Antonius zwischen seinem + Vater Luetze und den Hofesleuten zu Bögge zu halten. Er hat gehuldigt im Beisein von Johann von Schuren und Gottfried von Münster. - Es siegelt der Aussteller. - Gegeven ... up satersdach neist na de sonnendage Oculi.