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In derselben Sache wird i. J. 1640 durch den Richter Lic. Hermann Otterstedde in Wolbeck als Zeuge vernommen. Konrad Hardement, wohnhaft bei seinem Schwiegervater, dem Rentmeister Johan Schelver in Wolbeck.
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In derselben Sache wird i. J. 1640 durch den Richter Lic. Hermann Otterstedde in Wolbeck als Zeuge vernommen. Konrad Hardement, wohnhaft bei seinem Schwiegervater, dem Rentmeister Johan Schelver in Wolbeck.
Enthält: Der Zeuge, 27 Jahre alt, ist der Sohn des Pastors in Badbergen im Stift Osnabrück und war zu seiner Ausbildung bei dem Beklagten tätig. Erwähnt werden Bernhard Baumeister, Gerichtsfrohn in Wolbeck; Bäcker Johan Lindort auf der Ägidiistraße; Bäckergildemeister Johann Heerde.